Zustiftungen für die gemeinnützige Stiftung casayohana bedeuten eine fortlaufende Unterstützung. Sie werden als nicht zweckgebundene Zuwendung in das Stiftungsvermögen eingesetzt.
Jede Zustiftung sichert kontinuierlich und dauerhaft die Hilfe für traumatisierte Frauen, Kinder und Kinder mit Behinderung unter den Quechua-Indianern im Bezirk Apurimac, Peru.
Die unselbständige Stiftung casayohana dient steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken. Eine Zustiftung kann deshalb steuerlich geltend gemacht werden. Lassen Sie sich dazu bitte von Fachleuten beraten.
Zustiften zur Stiftung casayohana können natürliche und juristische Personen.