Berücksichtigen Sie die Stiftung casayohana in Ihrem Testament oder Vermächtnis und setzten Sie ihr Vermögen auf diese Weise für den Fortbestand der wertvollen Arbeit in Peru ein.
Das vererbte Vermögen ist erbschaftsteuerfrei und wird damit ohne Abstriche den satzungsmäßigen Zwecken der Stiftung zugute kommen.
Erbschaft- und schenkungsteuerlich besteht zudem folgende Möglichkeit: Wenn Sie selbst Vermögen geerbt oder geschenkt bekommen haben, hierfür Erbschaft- oder Schenkungsteuer angefallen ist und Sie dieses Vermögen innerhalb von 24 Monaten seit dem Erbfall bzw. der Schenkung auf eine gemeinnützige und/oder mildtätige Stiftung übertragen, entfällt nach näherer Maßgabe des § 29 Absatz 1 Nr. 4 ErbStG rückwirkend die Erbschaftssteuer.
Die hier genannten Möglichkeiten der Unterstützung stellen natürlich nur einen groben Überblick dar und ersetzen nicht die sorgfältige Prüfung Ihrer rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse im konkreten Fall. Wir vermitteln hier gerne Experten, wenn es um spezifische rechtliche und steuerrechtliche Fragen oder auch um den Abschluss eines Testaments geht.