Mit einer Spende an die Stiftung casayohana helfen Sie mit, die wichtigen Satzungszwecke zum Wohl der traumatisierten Frauen und Kinder und Kinder mit Behinderung unter den Quechua im Distrikt Apurimac, Peru, zu verwirklichen.
Die Arbeit von casayohana in Peru fußt auf zwei Grundsäulen: Hilfe für bedürftige Kinder und Hilfe bei häuslicher Gewalt.
Da es uns am Herzen liegt, stets ganzheitlich und nachhaltig zu unterstützen, betreiben wir zahlreiche Projekte, um Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen:
Bei einigen Banken erscheint derzeit beim Überweisen auf unser Spendenkonto folgende Meldung:
„Der von Ihnen eingegebene Zahlungsempfänger stimmt nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank überein. Bitte prüfen Sie den Empfängernamen.“
Diese Mitteilung ist kein Grund zur Sorge.
Sie entsteht durch neue gesetzliche Prüfverfahren, bei denen Banken den Empfängernamen automatisch mit den hinterlegten Kontodaten abgleichen müssen.
Da die Stiftung casayohana eine Treuhandstiftung ist, läuft das Spendenkonto offiziell auf den Treuhänder Herrn Georg Stützer.
Hintergrund ist, dass bei Banken immer ein eindeutiger Kontoinhaber eingetragen sein muss – auch das ist eine gesetzliche Vorschrift.
💡 Wichtig:
Sie können bei Ihren Überweisungen weiterhin als Empfänger „Stiftung casayohana“ angeben – Ihre Spende wird wie gewohnt sicher und vollständig der Stiftung gutgeschrieben.
IBAN: DE08 1012 0100 1700 0173 18
BIC: WELADED1WBB
Weberbank Actiengesellschaft Berlin
Die Zuwendungsbscheinigung werden, um den Verwaltungsaufwand und damit Kosten zu reduzieren, alle im ersten Quartal des Folgejahres (also bis Ende März 2022 für das Jahr 2021) ausgestellt und automatisch an die Spender versendet. Sollten bis dahin keine Zuwendungsbscheinigung erhalten haben können sie sich gerne an uns wenden.
Zuwendungsbescheinigungen werden ausgestellt, wenn die Summe der Zuwendungen 300€ im Kalenderjahr übersteigt.
Für Beträge bis 300€ ist für das Finanzamt als Nachweis z.B. ein Kontoauszug ausreichend.
Als anerkannte Stiftung können Sie Spenden an uns steuerlich geltend machen.
Ja, wenn Sie über unser Spendenformular spenden werden Ihre Daten verschlüsselt übergeben. Alternativ können Sie auch eine eigene Überweisung tätigen. Nutzen Sie dafür unsere Spendencodes. Die Überweisungsdaten werden Ihnen per E-Mail zugesendet.
Wie auch für die vergangenen Jahre möchten wir Sie – unsere Spender und Förderer – einmal im Jahr über die Mittelverwendung im Rahmen unserer Stiftungsarbeit informieren. Dazu finden Sie in der nachstehenden Grafik zum einen die Einnahmenseite (Mittelherkunft) und zum anderen die Ausgabenseite (Mittelverwendung); die jeweilige Gesamtsumme in EURO haben wir in der Kreismitte eingetragen. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2024 und entsprechen dem Stand der Buchhaltung. Für Fragen sprechen Sie uns bitte an. (% und € Werte sind gerundet)

Wenn Sie eine Zuwendungsbescheinigung möchten, bitte wegen der DSGVO unbedingt Ihre vollständige Adresse auf dem Überweisungsträger angeben. Für Spenden bis 300€ ist als Nachweis für das Finanzamt der Kontoauszug oder Bankbeleg ausreichend. Für Spenden über 300€ bekommen sie von uns eine Zuwendungsbescheinigung zu Beginn des Folgejahres. Wir bitten um Verständnis.