Hinweis zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen
Mit einer Spende an die Stiftung casayohana helfen Sie mit, die wichtigen Satzungszwecke zum Wohl der traumatisierten Frauen und Kinder und Kinder mit Behinderung unter den Quechua im Distrikt Apurimac, Peru, zu verwirklichen.
Die Arbeit von casayohana in Peru fußt auf zwei Grundsäulen: Hilfe für bedürftige Kinder und Hilfe bei häuslicher Gewalt.
Da es uns am Herzen liegt, stets ganzheitlich und nachhaltig zu unterstützen, betreiben wir zahlreiche Projekte, um Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen:
Bei einigen Banken erscheint beim Überweisen auf unser Spendenkonto folgende Meldung:
„Der von Ihnen eingegebene Zahlungsempfänger stimmt nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank überein. Bitte prüfen Sie den Empfängernamen.“
Diese Mitteilung ist kein Grund zur Sorge.
Sie entsteht durch ein Prüfverfahren, bei dem Banken den Empfängernamen automatisch mit den hinterlegten Kontodaten abgleichen müssen.
Da die Stiftung casayohana eine Treuhandstiftung ist, läuft das Spendenkonto offiziell auf den Treuhänder Herrn Georg Stützer. Hintergrund ist die gesetzliche Pflicht, dass bei Banken immer ein eindeutiger Kontoinhaber eingetragen sein muss.
Wichtig:
Maßgeblich für die Ausführung der Überweisung ist die IBAN.
Sie können bei Ihren Überweisungen weiterhin als Empfänger „Stiftung casayohana“ angeben – Ihre Spende wird wie gewohnt sicher und vollständig der Stiftung gutgeschrieben.
IBAN: DE08 1012 0100 1700 0173 18
BIC: WELADED1WBB
Weberbank Actiengesellschaft Berlin
Die Zuwendungsbscheinigung werden, um den Verwaltungsaufwand und damit Kosten zu reduzieren, alle im ersten Quartal des Folgejahres (also zum Beispiel bis Ende März 2022 für das Jahr 2021) ausgestellt und automatisch an die Spender versendet.
Sollten Sie bis dahin keine Zuwendungsbscheinigung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Zuwendungsbescheinigungen werden ausgestellt, wenn die Summe der Zuwendungen 300 € im Kalenderjahr übersteigt.
Für Beträge bis 300 € ist für das Finanzamt als Nachweis z.B. ein Kontoauszug ausreichend.
Als anerkannte Stiftung können Sie Spenden an uns steuerlich geltend machen.
Ja, wenn Sie über unser Spendenformular spenden, werden Ihre Daten verschlüsselt übergeben.
Alternativ können Sie auch eine eigene Überweisung tätigen. Nutzen Sie dafür unsere Spendencodes.
IBAN: DE08 1012 0100 1700 0173 18
BIC: WELADED1WBB
Weberbank Actiengesellschaft Berlin
Zur Veranschaulichung wird hier beispielhaft der Mittelzufluss (Einnahmen) und die Mittelverwendung (Ausgaben) der Stiftung des Jahres 2024 dargestellt (Werte gerundet):

Wenn Sie eine Zuwendungsbescheinigung erhalten möchten, geben Sie bitte unbedingt Ihre vollständige Adresse auf dem Überweisungsträger an.
Für Spenden bis 300 € ist als Nachweis für das Finanzamt der Kontoauszug oder Bankbeleg ausreichend. Für Spenden über 300 € bekommen Sie von uns eine Zuwendungsbescheinigung zu Beginn des Folgejahres. Wir bitten um Verständnis.